Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 31. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
I.
Das Sozialgericht hat mit Urteil vom 31. Januar 2019 den Beklagten verpflichtet, den Kläger von den für die Widerspruchsverfahren
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