Der Kläger, ein rechtsfähiger Verein mit Sitz in ..., ist ein bundesweit operierender islamischer Dachverband mit etwa ... Mitgliedern. Ihm angeschlossen sind etwa ... Gemeindeverbände. ... . Nach § 3 seiner Satzung bietet er den in Europa lebenden Menschen islamischen Glaubens soziale, kulturelle sowie religiöse Dienste zum Zwecke der Förderung der Erziehung, Bildung, Religion, Jugendfürsorge, Völkerverständigung und Integration. Nach § 5 Abs. 1 der Satzung soll diese Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung dienen.
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