I. An der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --einer KG-- sind die Dr. X Fachkliniken Verwaltungs GmbH (GmbH) als Komplementärin und Frau X als alleinige Kommanditistin beteiligt. Frau X ist auch alleinige Gesellschafterin der GmbH.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines von ihr 1991 erworbenen Grundstücks, auf dem sich ein Klinikgebäude befindet. In diesem betreibt die Dr. X Fachkliniken GmbH und Co. KG (Betriebsgesellschaft) eine Rehabilitationsklinik. Komplementärin der Betriebsgesellschaft ist ebenfalls die GmbH. Alleinige Kommanditistin der Betriebsgesellschaft ist die Klägerin. Bis 1996 war Frau X treuhänderisch für die Klägerin alleinige Kommanditistin.
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