Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 03.12.2020 – 3 K 1429/17 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Kommanditisten der Klägerin sind der Beigeladene und Beteiligte (Beigeladener) und seine Eltern. Komplementärin der Klägerin ist die M–GmbH. Gesellschafter der M–GmbH sind die Eltern des Beigeladenen.
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