BFH - Urteil vom 08.11.2000
II R 37/98
Normen:
BewG §§ 114, 118, 129, 122, 133 ; GG Art. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 659
DStZ 2001, 473

Grundstücke im Beitrittsgebiet; vermögenssteuerrechtliche Behandlung

BFH, Urteil vom 08.11.2000 - Aktenzeichen II R 37/98

DRsp Nr. 2001/4339

Grundstücke im Beitrittsgebiet; vermögenssteuerrechtliche Behandlung

1. Die unterschiedliche Behandlung von Grundbesitz im Beitrittsgebiet einerseits und in den alten Bundesländern andererseits ist durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt (Anschluss an BFH-Urt. v. 11.06.1997 - II B 93/96, BStBl II 1997, 527). 2. Denn erst durch den Verzicht auf die VSt (§ 24 c VStG) und auf die Erhebung der GewKapSt sowie durch die in § 136 BewG getroffenen Sonderregeln war es möglich, von einer - von den FÄ im Beitrittsgebiet nicht zu leistenden - flächendeckenden Feststellung von Einheitswerten für Grundbesitz im Beitrittsgebiet abzusehen.

Normenkette:

BewG §§ 114, 118, 129, 122, 133 ; GG Art. 3 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie die Beigeladenen zu 1 bis 7 sind in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Eigentümer mehrerer Grundstücke im Beitrittsgebiet. Im Rahmen der Erklärung zur gesonderten Feststellung des Vermögens der GbR auf den 1. Januar 1994 wurden u.a. Schulden in Höhe von 5 015 074 DM geltend gemacht, die mit dem Erwerb dieser Grundstücke in wirtschaftlichem Zusammenhang standen.