I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Eigentümer eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücks. Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude mit 28 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit. Für dieses Grundstück wurde auf den 1. Januar 1935 ein Einheitswert in Höhe von 86 600 RM festgestellt. Hierbei wurde eine zu entrichtende Jahresrohmiete für das Objekt von 19 237 RM zugrunde gelegt. 1994 versah der Kläger das ursprünglich ofenbeheizte Gebäude mit einer Zentralheizungsanlage und einer zentralen Warmwasserversorgung.
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