Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung des Betriebsnachfolgers
FG München, Urteil vom 07.11.2003 - Aktenzeichen 8 K 522/01
DRsp Nr. 2005/12734
Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung des Betriebsnachfolgers
Beginnt der als Betriebsnachfolger vorgesehene Sohn auf einem zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen der Eltern gehörenden Grundstück vor der Hofübergabe mit dem Bau eines zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmten Einfamilienhauses, so führt dies bei den Eltern zum Zeitpunkt des Baubeginns zu einer steuerpflichtigen Entnahme des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen (hier: keine Steuerbefreiung nach § 52 Abs. 15EStG).