I. Alle Anteile an der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), hält die Vermögensverwaltungs- und Treuhandgesellschaft X-GmbH, deren Anteile wiederum sämtlich der Y innehat und die treuhänderisch Immobilien und andere Vermögenswerte für den Y verwaltet.
Die Klägerin erwarb durch Kaufvertrag vom 5. Dezember 1994 von der Treuhandanstalt ein im Beitrittsgebiet gelegenes Grundstück zu einem Kaufpreis von 1 400 000 DM. Hinsichtlich dieses Grundstücks hatte der Y Restitutionsansprüche geltend gemacht und sich unter Beilegung bestehender Meinungsverschiedenheiten mit der Treuhandanstalt durch "Rahmenvereinbarung" vom 6. Juni 1994 über den Verkauf u.a. dieses Grundstücks an die Klägerin verständigt.
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