FG Münster, Urteil vom 23.06.2009 - Aktenzeichen 13 K 2760/05 E
DRsp Nr. 2009/22841
Grundstückstausch als Anschaffungsvorgang
1. Ein Tauschgeschäft und damit ein Anschaffungsvorgang ist dann nicht gegeben, wenn eine wirtschaftliche Identität - sog. Nämlichkeit - zwischen hingegebenem und eingetauschtem Wirtschaftsgut besteht. Eine solche Nämlichkeit kann fehlen, wenn zwei zu vergleichende Grundstücke eine unterschiedliche Marktgängigkeit aufweisen.2. Ein Grundstück ist als Baugrundstück leichter und mit höherem Erlös zu veräußern als Acker-, Grün- und Bauerwartungsland, da für Baugrundstücke eine höhere Nachfrage und damit höhere Marktgängigkeit besteht.