Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger und B. (im Folgenden: geschiedene Ehefrau) schlossen am 17.12.1982 die Ehe, nachdem sie vorher bereits 13 Jahre zusammengelebt hatten. Durch Kaufvertrag vom 05.11.1982 hatten sie je zur ideellen Hälfte das Grundstück C.-Straße in D. erworben, das anschließend mit einem vollunterkellerten Einfamilien-Fertighaus bebaut wurde.
Durch Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23.03.1984 – 150 bF 331/84 – wurde die Ehe des Klägers und seiner geschiedenen Ehefrau geschieden. Ausweislich des Urteils hatten sie sich bereits einen Monat nach der Hochzeit getrennt.
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