Grundstücksveräußerung als Geschäftsveräußerung im Ganzen
FG Köln, Urteil vom 11.09.2002 - Aktenzeichen 4 K 3396/00
DRsp Nr. 2003/561
Grundstücksveräußerung als Geschäftsveräußerung im Ganzen
Stellt die Vermietung eines Gebäudes die einzige unternehmerische Betätigung des Eigentümers dar, liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1aUStG nur vor, wenn das Mietverhältnis nicht vor der Übereignung des Grundstücks beendet wird, sondern auf den Erwerber des Grundstücks übergeht.