FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.12.2014
15 K 15155/14
Normen:
EStG § 15a Abs. 3; ZPO § 240;

Grundstücksveräußerung durch eine KG ist ein wertbegründendes Ereignis Auflösung der negativen Kapitalkonten der Kommanditisten Umstellung des Klageantrags nach Aufnahme des gegen einen Grundlagenbescheid gerichteten Verfahrens durch den Insolvenzverwalter

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2014 - Aktenzeichen 15 K 15155/14

DRsp Nr. 2015/7470

Grundstücksveräußerung durch eine KG ist ein wertbegründendes Ereignis Auflösung der negativen Kapitalkonten der Kommanditisten Umstellung des Klageantrags nach Aufnahme des gegen einen Grundlagenbescheid gerichteten Verfahrens durch den Insolvenzverwalter

1. Der Verkauf eines Grundstücks durch eine KG in der Zeit zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung ist kein wertaufhellendes, sondern ein wertbegründendes Ereignis. Der hierbei erzielte Kaufpreis kann daher bei der Beantwortung der Frage, ob am Bilanzstichtag bereits feststand, dass ein Ausgleich der negativen Kapitalkonten der Kommanditisten mit künftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kam, nicht berücksichtigt werden. 2. Nimmt der Insolvenzverwalter das infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen (bzw. im Streitfall über den Nachlass) des Klägers unterbrochene Klageverfahren gegen einen Grundlagenbescheid auf, ist der ursprüngliche Antrag auf Aufhebung des angefochten Feststellungsbescheides umzustellen in einen Antrag Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheides.

Es wird festgestellt, dass der Bescheid für 2008 über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für 2008 und des verrechenbaren Verlustes nach § zum 31.12.2008 für die B. GmbH & Co KG i.L. vom 5. August 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.