Es wird festgestellt, dass der Bescheid für 2008 über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für 2008 und des verrechenbaren Verlustes nach § zum 31.12.2008 für die B. GmbH & Co KG i.L. vom 5. August 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.
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