BFH - Urteil vom 11.01.2005
IX R 5/04
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1255
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 03.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 359/03

Grundstücksverkauf - Räumungsfrist kein unentgeltliches Nutzungsrecht

BFH, Urteil vom 11.01.2005 - Aktenzeichen IX R 5/04

DRsp Nr. 2005/7863

Grundstücksverkauf - Räumungsfrist kein unentgeltliches Nutzungsrecht

Räumt der Grundstückskäufer dem Verkäufer das Recht ein, den Kaufgegenstand über den vertraglich bestimmten Zeitpunkt des Gefahrübergangs hinaus weitere vier Monate nutzen zu dürfen, ist darin rechtlich und wirtschaftlich eine Räumungsfrist zu sehen. Die Einräumung einer derartigen Frist beinhaltet keine Vereinbarung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (2001) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin erwarb aufgrund eines im August des Streitjahres abgeschlossenen Kaufvertrages ein zur Vermietung vorgesehenes Einfamilienhaus für ... DM, das sie schließlich im Dezember des Streitjahres ab dem 1. Januar 2002 an die Veräußerin vermietete. Hinsichtlich der Besitzübergabe vereinbarten die Parteien des Kaufvertrages Folgendes:

"Die Besitzübergabe erfolgt am 1.9.2001. Damit gehen sämtliche Nutzen, Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie die Verkehrssicherungspflicht auf den Käufer über. Die Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben trägt der Käufer ab 1.9.2001 ...