Die Antragstellerin hatte gegen die Gewerbesteuermessbescheide 1985 bis 1988 Klage erhoben. Mit Urteilen vom 22. November 2000 V 144/98, V 145/98, V 146/98 und V 245/98 hat das Finanzgericht (FG) die Klagen abgewiesen. Den dagegen erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden hat der erkennende Senat mit Beschluss vom heutigen Tag IV B 45-48/01 stattgegeben und die Revision jeweils wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) hatte die Vollziehung der streitigen Gewerbesteuermessbescheide zunächst antragsgemäß ausgesetzt. Nach Abweisung der Klagen durch das FG hob das FA die Aussetzungen auf. Erneute Aussetzungsanträge hat es mit Bescheiden vom 25. April 2001 abgelehnt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|