BFH - Beschluß vom 27.02.2002
IV S 7/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1052

Grundstücksverwaltung i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

BFH, Beschluß vom 27.02.2002 - Aktenzeichen IV S 7/01 - Aktenzeichen IV S 8/01 - Aktenzeichen IV S 9/01 - Aktenzeichen IV S 10/01

DRsp Nr. 2002/10021

Grundstücksverwaltung i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine ausschließliche Grundstücksverwaltung auch dann noch vorliegt, wenn die Gesellschaft eine unbedeutende Nebentätigkeit ausübt und wie ggf. die Grenze für "schädliche Nebentätigkeiten" zu ermitteln ist.

Gründe:

Die Antragstellerin hatte gegen die Gewerbesteuermessbescheide 1985 bis 1988 Klage erhoben. Mit Urteilen vom 22. November 2000 V 144/98, V 145/98, V 146/98 und V 245/98 hat das Finanzgericht (FG) die Klagen abgewiesen. Den dagegen erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden hat der erkennende Senat mit Beschluss vom heutigen Tag IV B 45-48/01 stattgegeben und die Revision jeweils wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) hatte die Vollziehung der streitigen Gewerbesteuermessbescheide zunächst antragsgemäß ausgesetzt. Nach Abweisung der Klagen durch das FG hob das FA die Aussetzungen auf. Erneute Aussetzungsanträge hat es mit Bescheiden vom 25. April 2001 abgelehnt.