Die Beteiligten streiten über die Höhe des Grundbesitzwertes für drei unbebaute Grundstücke im Anschluss an eine Grundstücksschenkung. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Kläger hat mit notariellem Vertrag vom 2. März 1998 von seinem Bruder zur Abgeltung seiner erbrechtlichen Ansprüche nach den gemeinsamen Eltern drei Bauplätze in der Größe von je 850 qm unentgeltlich und in Abteilung III lastenfrei übertragen bekommen. Die Übertragung hatte folgenden familiären und sachlichen Hintergrund:
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