Auf die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 31. Mai 2017 geändert. Die Klagen werden in vollem Umfang abgewiesen. Die Revisionen der Kläger werden zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen haben die Kläger allein für das Revisionsverfahren zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Gültigkeit von Wahlen der Mitglieder zweier beratender Fachausschüsse sowie eines Beirats durch die beklagte Vertreterversammlung (VV).
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