FG Hamburg - Urteil vom 30.01.2008
4 K 224/07
Normen:
VO (EWG) Nr. 404/93 Art. 18 Abs. 2 ;

Gültigkeit/Verfassungsmäßigkeit der Bananenmarktordnung

FG Hamburg, Urteil vom 30.01.2008 - Aktenzeichen 4 K 224/07

DRsp Nr. 2008/9896

Gültigkeit/Verfassungsmäßigkeit der Bananenmarktordnung

Keine (erneute) Vorlage an EuGH und BVerfG

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 404/93 Art. 18 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass das seinerzeit zuständige Hauptzollamt Hamburg-1 mit Steueränderungsbescheid vom 29.08.1995 von der Klägerin insgesamt 11.813.552,19 DM Zoll-Euro nachgefordert hat. Die Nachforderung war erfolgt, weil die Klägerin im Rahmen des ihr bewilligten Sammel-Zollverfahrens bei der Abrechnungsstelle des HZA Hamburg-1 für die Einfuhr Monate Mai bis Juli 1995 mehrere Partien frische Bananen, die aus Ecuador eingeführt worden waren, zum Kontingent-Zollsatz von 75 ECU/to abgerechnet hat, ohne in Besitz einer für die Anwendung des Kontingent-Zollsatzes erforderlichen Einfuhrlizenz zu sein.