Die Klägerin wendet sich dagegen, dass das seinerzeit zuständige Hauptzollamt Hamburg-1 mit Steueränderungsbescheid vom 29.08.1995 von der Klägerin insgesamt 11.813.552,19 DM Zoll-Euro nachgefordert hat. Die Nachforderung war erfolgt, weil die Klägerin im Rahmen des ihr bewilligten Sammel-Zollverfahrens bei der Abrechnungsstelle des HZA Hamburg-1 für die Einfuhr Monate Mai bis Juli 1995 mehrere Partien frische Bananen, die aus Ecuador eingeführt worden waren, zum Kontingent-Zollsatz von 75 ECU/to abgerechnet hat, ohne in Besitz einer für die Anwendung des Kontingent-Zollsatzes erforderlichen Einfuhrlizenz zu sein.
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