I. Mit Bescheid vom ... nahm der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) als Geschäftsführer einer inzwischen vermögenslosen GmbH für deren rückständige Lohnsteuer zuzüglich steuerlicher Nebenleistungen in Haftung. Der Einspruch gegen den Haftungsbescheid führte zu einer Ermäßigung der Haftungssumme. Während des Klageverfahrens erging ein Teil-Rücknahmebescheid hinsichtlich in der Haftungssumme enthaltener Verspätungszuschläge zur Lohnsteuer; die Haftungssumme ist danach auf ... DM reduziert worden.
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