Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aichach - Grundbuchamt - vom 12. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 80.000 € festgesetzt.
I.
Im Grundbuch ist der Beteiligte zu 3 als Eigentümer von Grundbesitz eingetragen.
Dieser kam im Januar 2017 vollstationär mit Pflegestufe 2 in ein Seniorenheim. Auf eigenen Wunsch verließ er dies wieder, um in sein Anwesen zurück zu ziehen.
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