FG Nürnberg - Urteil vom 15.01.2004
IV 398/02
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 Satz 9 ;

Gutschein als Sachbezug

FG Nürnberg, Urteil vom 15.01.2004 - Aktenzeichen IV 398/02

DRsp Nr. 2004/4030

Gutschein als Sachbezug

Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen bei einem Dritten (z. B. Warenhaus) einzulösenden Gutschein, der auf einen Geldbetrag lautet und keine Warenangabe enthält, so ist ein Sachbezug nicht gegeben und die Freigrenze des § 8 Abs. 2 S. 9 findet keine Anwendung.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 Satz 9 ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Behandlung von Gutscheinen als Sachbezüge oder als Einnahmen in Geld.