EuGH - Schlussantrag vom 22.04.2010
Rs. C-40/09

Gutscheine mit Wertaufdruck: Besteuerung mit Zeitpunkt der Ausgabe

EuGH, Schlussantrag vom 22.04.2010 - Aktenzeichen Rs. C-40/09

DRsp Nr. 2010/7780

Gutscheine mit Wertaufdruck: Besteuerung mit Zeitpunkt der Ausgabe

Tenor:

Die vollständige oder teilweise Gehaltszahlung in Form von Einkaufsgutscheinen unter den Umständen des vorliegenden Falls ist eine der Mehrwertsteuer unterliegende Leistung im Sinne der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage sowie im Sinne der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem.

Entscheidungsgründe:

1. Wie jedem bekannt ist, der sich damit befassen muss, kann das gemeinschaftsrechtliche Mehrwertsteuersystem, obwohl es prinzipiell eher unkompliziert ist, in der Praxis zu komplexen Sachlagen führen. Der vorliegende Fall ist ein Beispiel dafür.

2. Der Gerichtshof ist von einem Finanzgericht des Vereinigten Königreichs zur Beantwortung dreier Fragen angerufen worden, die die richtige mehrwertsteuerliche Behandlung einer Sachlage betreffen, in der der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit anbietet, einen Teil der Vergütung anstatt in Geld in Einkaufsgutscheinen zu erhalten, die in Einzelhandelsgeschäften eingelöst werden können.

I - Rechtlicher Rahmen

A - Unionsrecht