I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 07. September 2017 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Arbeitszeitgutschriften für Tage, an denen er arbeitsunfähig erkrankt war.
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