H 34 b.2 EStHB2022
FNA: 611-1-1-1-11
Fassung vom: 16.12.2005
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276 vom 2013-03-25

H 34 b.2 EStHB2022 Hinweise

H 34 b.2 Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Höhere Gewalt Außerordentliche Holznutzungen infolge gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen gehören nicht zu den Holznutzungen infolge höherer Gewalt (>RFH vom 23. 08. 1939 - RStBl S. 1056). Kalamitätsfolgehiebe Muss ein nach einem Naturereignis stehengebliebener Bestand nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen eingeschlagen werden (sog. Kalamitätsfolgehiebe), werden die daraus anfallenden Nutzungen steuerlich nur als Kalamitätsnutzungen begünstigt, wenn sie nicht in die planmäßige Holznutzung der nächsten Jahre einbezogen werden können, insbesondere aber, wenn nicht hiebreife Bestände eingeschlagen werden müssen (>BFH vom 11. 04. 1961 - BStBl III S. 276). Rotfäule >BMF vom 18. 11. 2018 (BStBl I S. 1214)