H 4.10 (10-11) EStHB2022
FNA: 611-1-1-1-11
Fassung vom: 16.12.2005
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276 vom 25.03.2013

H 4.10 (10-11) EStHB2022 Hinweise

H 4.10 (10-11) Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Ferienhausüberlassung an Arbeitnehmer Aufwendungen des Arbeitgebers für seinen Arbeitnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellte Ferienhäuser sind unbegrenzt als Betriebsausgaben abziehbar und zwar auch dann, wenn die Ferienhäuser im Ausland belegen sind (>BFH vom 09. 04. 1997 - BStBl II S. 539). Ort des Betriebs Der Ort des Betriebs ist regelmäßig die politische Gemeinde (>BFH vom 09. 04. 1968 - BStBl II S. 603).