H B 190.6 ErbStR2019
FNA: 611-8-2-2-19
Fassung vom: 16.12.2019
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 16.12.2019

H B 190.6 ErbStR2019 Hinweise

H B 190.6 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Tiefgaragenstellplatz bei Wohnungs- und Teileigentum Bei Wohnungs- und Teileigentum mit Tiefgaragenstellplatz wird grundsätzlich von einer wirtschaftlichen Einheit ausgegangen. Der Tiefgaragenstellplatz ist hierbei als gesonderter Gebäudeteil zu bewerten. Es bestehen keine Bedenken, die Brutto-Grundfläche (BGF) des Tiefgaragenstellplatzes aus Vereinfachungsgründen wie folgt zu ermitteln: BGF = tatsächliche Stellplatzfläche (Länge × Breite) × 1,55.