Hälftiger Betriebsausgabenabzug der Aufwendungen für ein teils im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage und teils anderweitig genutztes Arbeitszimmer
FG München, Urteil vom 28.04.2011 - Aktenzeichen 15 K 2575/10
DRsp Nr. 2013/4118
Hälftiger Betriebsausgabenabzug der Aufwendungen für ein teils im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage und teils anderweitig genutztes Arbeitszimmer
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