FG Nürnberg, vom 22.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen I 317/2002
Häusliches Arbeitszimmer - Rechtsanwalt
BFH, Urteil vom 06.07.2005 - Aktenzeichen XI R 47/04
DRsp Nr. 2005/19060
Häusliches Arbeitszimmer - Rechtsanwalt
1. Zum Begriff des häuslichen Arbeitszimmers.2. Trotz Kanzleipflicht (§ 27BRAO) gilt die Definition des häuslichen Arbeitszimmers auch für die Kanzleiräume eines nebenberuflich als Rechtsanwalt tätigen Stpfl. Das entspricht dem ausdrücklich in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gelangten Willen des Gesetzgebers.