FG Hamburg - Urteil vom 23.05.2002
II 298/01
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1366

Häusliches Arbeitszimmer bei einem selbständig tätigen Bildjournalisten

FG Hamburg, Urteil vom 23.05.2002 - Aktenzeichen II 298/01

DRsp Nr. 2002/17095

Häusliches Arbeitszimmer bei einem selbständig tätigen Bildjournalisten

Zur Frage, wann bei einem selbständig tätigen Bildjournalisten das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet und die entsprechenden Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, ob der Kläger in dem Streitjahr 1999 Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in voller Höhe einkunftsmindernd geltend machen kann.