Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind als Tierarzt bzw. als Lehrerin tätig. Sie bewohnen mit ihren drei minderjährigen Kindern ein eigenes Einfamilienhaus, das eine Wohnfläche von 138 qm hat. Im Kellergeschoss des Hauses befinden sich die Praxisräume des Klägers.
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