I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
Die Antragsteller sind Ehegatten und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Die Antragstellerin erzielte als Gerichtsvollzieherin der Justizbehörde ... Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Justizbehörde stellte der Antragstellerin keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. Die Antragstellerin nutzte für ihre berufliche Tätigkeit einen Raum in ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus.
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