I.
Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt werden. Der Ehemann ist angestellter Außendienstmitarbeiter (Verkaufsleiter) der Fa. X GmbH. Er betreut 24 ...-Stellen im Großraum ... und 13 ..-Stellen in der Stadt ....
Die Kläger bewohnen eine Wohnung über zwei Etagen. In der ersten Etage befinden sich die Wohnung der Kläger und eine Einliegerwohnung, die vermietet ist. In der zweiten Etage (im ausgebauten Dachgeschoss) befindet sich das Büro des Klägers.
...
In den Einkommensteuererklärungen für 1999 und 2000 machte der Kläger bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in folgendem Umfang Aufwendungen für sein "häusliches Arbeitszimmer" als Werbungskosten geltend:
1999
7.160 DM
2000
6.396 DM
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