I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr 1997 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Die Klägerin bezog als Angestellte einer Bank, für die sie als Personalreferentin tätig war, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei ihrem Arbeitgeber stand ihr kein Arbeitsplatz zur Verfügung. Ihre Arbeitsleistung erbrachte die Klägerin in einem als Arbeitszimmer bezeichneten kleinen Haus von 80 qm, das direkt an das Wohnhaus der Kläger angrenzte.
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