1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Parteien ist umstritten, ob der Kläger für sein Arbeitszimmer anstelle bereits gewährter 1.250,00 EUR einen Betrag in Höhe von 1.756,00 EUR als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit beanspruchen kann.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|