FG Hamburg vom 26.02.2001
II 718/99
Fundstellen:
EFG 2001, 875

Häusliches Arbeitszimmer: Kostenzuschuss des Arbeitgebers

FG Hamburg, vom 26.02.2001 - Aktenzeichen II 718/99

DRsp Nr. 2001/13251

Häusliches Arbeitszimmer: Kostenzuschuss des Arbeitgebers

Steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn liegt vor, wenn ein Arbeitgeber seinen Außendienstmitarbeitern einen "Bürokostenzuschuss" für das häusliche Arbeitszimmer zahlt.

Für die Praxis:

Derartige Zahlungen liegen nach Ansicht des FG selbst dann nicht im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, wenn dieser dadurch nachweislich Ausgaben für eigene Betriebsstätten erspart. Ein steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 2. Alt. EStG wurde im Streitfall insbesondere verneint, weil das häusliche Arbeitszimmer nicht zur Sphäre des Arbeitgebers gehört.

Fundstellen
EFG 2001, 875