BFH - Urteil vom 02.07.2003
XI R 5/03
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 29

Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit

BFH, Urteil vom 02.07.2003 - Aktenzeichen XI R 5/03

DRsp Nr. 2003/14529

Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit

1. Das häusliche Arbeitszimmer eines Stpfl., der seine berufliche Tätigkeit teilweise im Arbeitszimmer und teilweise außer Haus ausübt, ist Mittelpunkt seiner Tätigkeit, wenn er dort diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind (Anschluss an BFH-Urt. v. 13.11.2002 - VI R 82/01, BStBl II 2003, 691).2. Maßgeblich ist der inhaltliche, qualitative Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit. Dem zeitlichen Umfang der Nutzung kommt nur indizielle Bedeutung zu.3. Ist die Tätigkeit keinem Mittelpunkt zuzuordnen, liegen die Voraussetzungen eines unbeschränkten BA-Abzugs nicht vor.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b ;

Gründe: