I.
Die Beteiligten stritten im finanzgerichtlichen Verfahren u.a. um die Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin). Die Klägerin erzielte im Streitjahr (2005) als Universitätsprofessorin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Klägerin hatte für die Zeit vom 1. April bis 30. September 2005 ein Forschungsfreisemester in Anspruch genommen.
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