Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 19.949,05 Euro festgesetzt.
Umstritten ist (jetzt noch), ob die Beklagte durch den Bescheid vom 14.07.2017 zu Recht Beitrags- und Schadensersatzansprüche gegen die Klägerin in Höhe von 10.932,30 Euro geltend gemacht hat.
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