Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Mai 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten wegen anwaltlicher Falschberatung im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats auf Schadensersatz in Anspruch.
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