Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 18. August 2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 25.780,76 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. IV. V. VI. VII. VIII.
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