Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 10. August 2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 10.600,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17. Mai 2014 zu zahlen.
II. III. IV. V. VI. 2. 3. 4.
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