Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.07.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.988,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach folgender Staffel zu zahlen:
2. 3. 4. 5. 6. II. III. IV.
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