1. Auf die Berufung des Klägers werden - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das Teil-Endurteil des Landgerichts Leipzig vom 28.09.2017 -
2. Über die Kosten des Berufungsverfahrens hat das Landgericht Leipzig im Rahmen seiner Kostenentscheidung zu befinden.
3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
A.
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