Haftung des ehemaligen Gesellschafters für Steuerverbindlichkeiten der OHG im Rahmen des § 128 HGB
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2008 - Aktenzeichen 1 K 59/04
DRsp Nr. 2008/19063
Haftung des ehemaligen Gesellschafters für Steuerverbindlichkeiten der OHG im Rahmen des § 128HGB
1. Sind die Umsatzsteuerbescheide einer zwischenzeitlich aufgelösten OHG dem ehemaligen Gesellschafter bekanntgegeben worden und mangels fristgerechter Einlegung eines Einspruchs bestandskräftig geworden, so kann der ehemalige Gesellschafter unabhängig davon nach § 128HGB i.V.m. § 191 Abs. 1AO als Haftungsschuldner für die Umsatzsteuerverbindlichkeiten der OHG in Anspruch genommen werden, ob ihm persönlich eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet werden kann.2. Für die Haftung nach § 128HGB kommt es ausschließlich auf die Gesellschafterstellung bei Entstehung der Verbindlichkeit an.