Streitig ist, ob der Kläger zu Recht als ehemaliges Vorstandsmitglied des insolventen Vereins für einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer (LSt) in Haftung genommen worden ist.
Der Verein e. V. (Verein) spielte in der Zeit vom 01.07.1996 bis zum 30.06.1999 Fußball in der zweiten Bundesliga, anschließend in der Regionalliga. Für den Spielbetrieb und in der Geschäftsstelle beschäftigte der Verein Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn LSt einzubehalten und abzuführen war.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|