Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid, mit dem er als Haftungsschuldner für im Namen der Strom A AG (im Folgenden: Fa. A) entstandenen Stromsteuer in Anspruch genommen wird.
Der Kläger war bis zum 31.08.2000 als geschäftsführender Vorstandsvorsitzender der am ...1999 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg-1 eingetragene Fa. A tätig. Gegenstand dieses Unternehmens war der nationale und internationale Stromhandel.
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