Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30.04.2019 – 12 K 620/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids.
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