1. Die Vollziehung des Haftungsbescheids vom 6. Oktober 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. März 2010 wird für die Dauer der Rechtshängigkeit der Hauptsacheklage (14 K 1446/10) beim Finanzgericht München in Höhe von 115,- EUR ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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