FG Köln - Urteil vom 12.06.2019
2 K 2087/17
Normen:
AO § 191 Abs. 1; AO § 69; AO § 34 Abs. 1;

Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Versicherungsteuerschulden; Kein Vorliegen einer im Vorhinein getroffenen und eindeutigen Aufgabenzuweisung bei mehreren Geschäftsführern

FG Köln, Urteil vom 12.06.2019 - Aktenzeichen 2 K 2087/17

DRsp Nr. 2020/7742

Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Versicherungsteuerschulden; Kein Vorliegen einer im Vorhinein getroffenen und eindeutigen Aufgabenzuweisung bei mehreren Geschäftsführern

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 55 Prozent und der Beklagte zu 45 Prozent.

Der Streitwert wird auf ... € festgesetzt.

Das Urteil ist wegen des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1; AO § 69; AO § 34 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme des Klägers als Haftenden für Versicherungsteuerschulden einer Versicherungsmakler-GmbH, für die der Kläger als Geschäftsführer tätig gewesen ist.

Der Kläger war persönlich haftender Gesellschafter der Z KG, einer in A ansässigen Versicherungsagentur, die sich auf ... spezialisiert hatte.