Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.08.2017 verkündete Schluss-Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 2) und 3) werden verurteilt, gesamtschuldnerisch an den Kläger 302,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2015 zu zahlen.
II. III. IV.
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