I.
Streitig ist die Haftungsinanspruchnahme des Klägers für Abgabenschulden der Firma TCH Ltd mit Sitz in London /Großbritannien und Betriebsstätte in B. Gegenstand des Unternehmens war der Verkauf und Versand von Mode- und Geschenkartikeln in B.
Der Kläger ist einer der Geschäftsführer der Firma E Ltd. Diese gründete im Auftrag von Herrn G die Firma TCH Ltd. Dem durch Herrn G erteilten Auftrag lagen die "Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und Bedingungen" der E Ltd zugrunde, in denen sich die neue Gesellschaft unter anderem dazu verpflichtete, alle Steuerschulden ordnungsgemäß zu bezahlen. Als Beginn der Tätigkeit wurde im Fragebogen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft der 1. Dezember 1999 angegeben (Bl. 2 der Akte Dauerunterlagen).
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